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   LG Traunstein, 12.12.2006 - 4 T 983/06   

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https://dejure.org/2006,39747
LG Traunstein, 12.12.2006 - 4 T 983/06 (https://dejure.org/2006,39747)
LG Traunstein, Entscheidung vom 12.12.2006 - 4 T 983/06 (https://dejure.org/2006,39747)
LG Traunstein, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 4 T 983/06 (https://dejure.org/2006,39747)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Gewährung einer Zuschlagsvergütung bei erheblicher Beschäftigung mit den Absonderungsrechten i.R.d. Festsetzung des Vergütungsumfangs des vorläufigen Insolvenzverwalters; Einstufung der Gewährung eines Zuschlags aufgrund der Verwaltung und Vermietung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Auszug aus LG Traunstein, 12.12.2006 - 4 T 983/06
    Sie führt unter Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 14.12.2005 ( Az. IX ZB 256/04 ) aus, dass die Vergütungsfestsetzung nur auf der Basis der freien Masse erfolgen dürfe und Vermögenswerte, die mit Aus- und Absonderungsrechten von Gläubigern belastet seien, nicht mit aufzunehmen seien.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 13.07.2006, IX ZB 104/05 ; Beschluss vom 14.12.2005; IX ZB 256/04 ) sind Vermögenswerte, die mit Aus- und Absonderungsrechten wertausschöpfend belastet sind, bei der Berechnungsgrundlage nicht zu berücksichtigen.

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus LG Traunstein, 12.12.2006 - 4 T 983/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 13.07.2006, IX ZB 104/05 ; Beschluss vom 14.12.2005; IX ZB 256/04 ) sind Vermögenswerte, die mit Aus- und Absonderungsrechten wertausschöpfend belastet sind, bei der Berechnungsgrundlage nicht zu berücksichtigen.
  • BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04

    Vergütung des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters bei

    Auszug aus LG Traunstein, 12.12.2006 - 4 T 983/06
    Hat der vorläufige Insolvenzverwalter hingegen eine Tätigkeit im gleichen Umfang wie der Insolvenzverwalter ausgeführt, kann er dafür auch den gleichen Prozentzuschlag beanspruchen wie der Insolvenzverwalter selbst (BGH ZIP 2004, 2448 [BGH 04.11.2004 - IX ZB 52/04] ).
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